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Personenstandsauskunft
Nutzer können in Geburts-, Heirats- und Sterberegistern im Archivbüro kostenfrei Einsicht nehmen. Die Register liegen ab dem Jahr 1874 vor.
Es besteht die Möglichkeit, einen Auszug als Digitalisat oder als beglaubigte Papierkopie zu bestellen. Die Bestellung ist gebührenpflichtig. Es gilt die Satzung des Stadtarchivs.
Folgende Sperrfristen sind zu beachten:
Geburten können überprüft werden soweit sie mindestens 110 Jahre zurückliegen.
Sterbefälle können eingesehen werden soweit sie mindestens 30 Jahre zurückliegen.
Hochzeitsdaten können eingesehen werden soweit sie mindestens 80 Jahre zurückliegen.
Es ist zu beachten, dass nicht der Wohnort einer Person für die Registrierung ausschlaggebend ist, sondern das jeweils meldepflichtige Standesamt.
